Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Heimsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Luftansicht Heimsheim
Dienstleistungen

Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Sie werden nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben.
Drohnen mit einem höheren Risiko für unbeteiligte Menschen benötigen eine Betriebsgenehmigung. Diese müssen Sie beantragen.

In drei Schritten zum Antrag:

1. Schritt:

a) Sie wissen, welchen Antrag Sie stellen möchten und können diesen auswählen.

b) Sie wissen es noch nicht und werden durch einen Fragebogen geleitet.

2. Schritt: Sie melden sich mit Ihrem Servicekonto an oder registrieren sich neu.

3. Schritt: Sie geben ihre persönlichen und einige weitere Daten ein und können die Erlaubnis online beantragen.

Welche Erlaubnisse gibt es?

  • geographische Allgemeinerlaubnis
  • geographische Einzelerlaubnis
  • eine Betriebsgenehmigung

Was ist eine Betriebsgenehmigung?

In der Regel ist die Betriebskategorie abhängig, wie gefährlich Ihr Flug für andere Beteiligte und sensible Bereiche ist. Danach orientieren sich der Prüfungsaufwand, die Gültigkeit der Erlaubnis und die Kosten. Aktuell orientiert sich dies zusätzlich daran, welches Rahmengesetz verwendet werden muss.

Beispiel:
Ihr Fluggerät hat mehr als eine Startmasse von 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen.
Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

Beachten Sie dazu den Fragebogen. Darüber hinaus müssen Sie die Vorschriften des Datenschutzes beachten.

Voraussetzungen

Sie besitzen

  • ein Fluggerät und wollen es steigen lassen,
  • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
  • den A2 EU Kompetenznachweis,
  • eine UAS Betreibernummer vom Luftfahrtbundesamt,
  • die Unterlagen wie Betriebshandbuch (ConOps), SORA Unterlagen und gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Verfahrensablauf

Sie erfahren,

  • ob Sie eine Erlaubnis benötigen und
  • welche Erlaubnis Sie benötigen.

Nutzen Sie das bereit gestellte Formular.

Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides. Dieser wird an Ihr Servicekonto gesandt.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • A2 EU Kompetenznachweis
  • Betriebshandbuch (ConOps)
  • SORA Risikobewertung

Kosten

Betriebsgenehmigung: ab EUR 200,00 (je nach Prüfungsaufwand)

Bearbeitungsdauer

Betriebsgenehmigung: 2-6 Wochen (abhängig vom Einzelfall)

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Referat 46.2 des Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Im Regierungsbezirk Freiburg ist die Außenstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart in Freiburg zuständig.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.06.2022 Regierungspräsidium Stuttgart